Was tun im Schadensfall?

Autounfall – was tun?

Sind Sie in einen Autounfall verwickelt sollten Sie nach dem ersten Schrecken umsichtig und überlegt handelt. So stellen Sie sicher, dass es im Schadensfall am Unfallort und auch im Nachhinein mit der Abwicklung des Schadens nicht zu Problemen kommt. Unsere Checkliste hilft Ihnen.

Sichern Sie die Unfallstelle ab

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung aufstellen
  • bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde
  • Bei Unfällen auf der Autobahn hinter der Leitplanke warten und nicht im Auto sitzen bleiben

Versorgen Sie Verletzte und informieren Sie die Rettungskräfte

  • Sollte es Verletzte geben wählen Sie die 110 oder 112. Kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle und Handy.

Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen

  • wichtige Daten notieren z. B. Kennzeichen, Anschrift Fahrzeughalter, Versicherer, Vertragsnummer
  • genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten
  • Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen
  • Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen notieren
  • Unfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen
  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie auf einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter

Denken Sie an die Ihnen zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich. Es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Informieren Sie uns telefonisch unter +49 176 57852735. So können wir Ihnen direkt helfen und zur sicheren Regulierung des Schadens beitragen. 

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